Hiermit informieren wir Sie über die
Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Juni 2025)
Bekanntmachung_Auslegung_BP_Petritor_SW_Ziesar.pdf

Aufforderung zur Erfüllung der Reinigungspflicht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
es wurde festgestellt, dass vor vielen Grundstücken im Amtsgebiet der Reinigungspflicht nicht bzw. nicht ausreichend nachgekommen wird.
Grundsätzlich wird die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straßen (Gehweg, Fahrbahn) dem Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Die Unterlassung der Reinigungspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Zusätzlich können Zwangsmittel angedroht und festgesetzt werden.
Um entsprechende Maßnahmen zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, der Straßenreinigungspflicht nachzukommen. Die Erfüllung der Straßenreinigungspflicht wird entsprechend kontrolliert.
Die entsprechenden Straßenreinigungssatzungen sind auf der Internetseite:
www.amt-ziesar.de und dem Amtsanzeiger veröffentlicht.
Parksituation im öffentlichen Verkehrsraum
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
aufgrund vermehrter Beschwerden und zunehmender Behinderung durch ordnungswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge, bitte ich Sie, Ihre Parkgewohnheiten zu überdenken und ggf. zu ändern.
Außerdem wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihre Fahrzeuge auf Ihren Privatgrundstücken parken bzw. die vorhandenen Parkflächen nutzen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass künftig vermehrt Kontrollen durchgeführt und Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet werden.
gez:
K. Gericke
Amtsdirektor
Herstellung und Lieferung der Mittagsversorgung für die Kleine Grundschule in Wollin nach den allgemeinen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen
Kleine Grundschule Wollin
Dr.-Richard-Sorge-Straße 4/5
14778 Wollin
Herstellung und Lieferung der Mittagsversorgung für die Kindertagesstätte „Spatzennest“ in Wollin nach den allgemeinen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas
Kita „Spatzennest“
Bergstraße 8 und Dr.-Richard-Sorge-Straße 4/5
14778 Wollin
Herstellung und Lieferung der Mittagsversorgung für die Kindertagesstätte „Flämingstrolche“ in Görzke nach den allgemeinen DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas
Kita „Flämingstrolche“
Brandenburger Straße 7
14828 Görzke
Bekanntmachung Stadt Ziesar
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat am 10.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024) gebilligt.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt von Ziesar.
Es wurde beschlossen, auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Wohngebäudes und einer Scheune als landwirtschaftliche Nebenerwerbstelle inkl. der Sicherung einer geordneten verkehrlichen Erschließung.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 132 (teilweise) der Flur 11 und das Flurstück 208 (teilweise) der Flur 6, Gemarkung Ziesar mit einer Fläche von rund 0,25 ha.
Lage des Plangebietes
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024) mit der Begründung in der Zeit
vom 12.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025
in der Amtsverwaltung Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar im Zimmer 211 innerhalb der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der genannten Auslegezeit auch in das Internet eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter https://www.amt-ziesar.de/service/bekanntmachungen.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Planunterlagen werden im Internet unter:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/petritor-sw
veröffentlicht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben bzw. können Anregungen zu den Vorentwürfen von jedermann geltend gemacht werden. Die Anregungen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich:
Post- und Hausanschrift: Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar
Email: bauamt
Für Erörterungen steht Hr. Stingl (Zimmer 217, Tel. 033830/654-210) zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informations-pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Ziesar, den 16.01.2025
K. Gericke
Amtsdirektor
Die Gemeindevertretung Wollin hat am 21. November 2024 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin" gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil der Gemeinde Wollin in unmittelbarer Nähe zur Autobahn A2.
Hiermit informieren wir Sie über die Umrüstung auf LED Technik mittels Fördergelder
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ mit Begründung in der Fassung vom Juli 2024
Die Gemeindevertretung Görzke hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ sowie die Begründung gebilligt und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die straßenbegleitende Entwicklung von zwei Flurstücken am Ortsrand zu überwiegenden Wohnzwecken.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 312 und 313 der Flur 4,Gemarkung Görzke jeweils teilweise mit einer Fläche von rund 0,5 ha.
Weitere Informationen finden sie hier:
Bekanntmachung der Gemeinde Wenzlow
über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“ in Grüningen, Gemeinde Wenzlow Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wenzlow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.08.2024 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“ Stand Juli 2024 beschlossen und die Begründung mit Anlage, den Umweltbericht, Immissionsprognose und Kartierbericht gebilligt.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“ in Grüningen
Weitere Informationen finden Sie hier:
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bekanntmachung der Änderung vom Aufstellungsbeschluss mit Erweiterung des Geltungsbereichs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bebauungsplan „Erweiterung der Betriebsstätte MEA Medizintechnik Morscheck e.K.“
Nach dem BMG ist das Amt Ziesar als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen nachfolgende Datenübermitt-lungen steht den betroffenen Personen ein Widerspruchsrecht nach dem BMG zu:
1. § 50 Absatz 1 Satz 1 BMG
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melde-register über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG (Familienname, Vornamen unter Kenn-zeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 Satz 1 BMG widersprechen.
Die Gemeindevertretung Wollin hat am 9. November 2023 den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin" gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil der Gemeinde Wollin in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 2.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im unten stehenden Dokument erhalten Sie alle Informationen über die Beteiligung der Öffentlichkeit auf einen Blick.
Unter anderem sind folgende Bekanntmachungen enthalten:
- Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar in der Fassung vom Januar 2021
- Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Autobahn Ziesar" in der Fassung vom Januar 2021
- Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Bücknitz Ost" in der Fassung vom Januar 2021
- Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan "Solarpark Ehemalige Schweineanlage südlich Paplitzer Chausee" in der Fassung vom Januar 2021
Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Abwägung BP Solarpark Bücknitz Ost Entwurf Januar 2021
Begründung BP Solarpark Bücknitz Ost Entwurf 01-2021
Abwägung BP Solarpark Bücknitz Vorentwurf Juni 2020
Alle Unterlagen zu dieser Bekanntmachung finden Sie hier:
Bekanntmachung der Stadt Ziesar über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ziesar in der Fassung vom Januar 2021
Die Stadtverordnetenversammlung Ziesar hat in ihrer Sitzung am 23.03.2021 den Entwurf zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes Ziesar für die 3 geplanten Solarparks „Ehemalige Schweineanlage südlich Paplitzer Chaussee“, „Bücknitz-Ost“ und „Autobahn Ziesar“ gebilligt. Es wurde beschlossen, den Entwurf in der Fassung vom Januar 2021 öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren nach den §§ 2 bis 10a BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Wesentliches Ziel der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ermöglichung von 3 neuen Solarparks im Stadtgebiet.
Weitere Informationen finden Sie hier:

Waldbrandwegeinstandsetzung im Amt Ziesar für die Stadt Ziesar
AZ: 208322000039
Ausbaustrecke im Bereich der Bücknitzer Heide zur Vorbeugung von Waldschäden (MB III) auf einer Länge von 2535 m.
Die Zuwendung des Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Das Amt Ziesar beabsichtigt für das o. g. Vorhaben Ing.-leistungen im Monat Juni 2022
für die LPh 5 bis LPh 8 im Verhandlungsverfahren zu vergeben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ab den Monaten Juli bis August.
Von August bis Oktober ist die Realisierung der Arbeiten vorgesehen.
Dabei beträgt die Fahrbahnbreite auf dem Weg 3,50 bis 4,50 mit sich beiderseitig anschließenden 0,50 m breiten Bankettstreifen. Der Fahrbahnbereich wird aus einer Tragschicht aus Betonrecycling, 20-50 cm dick, und einer Deckschicht aus Naturschotter, 5 cm dick, hergestellt. Das Lichtraumprofil beträgt 5,50 m.
Die geplanten Baukosten incl. Nebenkosten betragen ca. 99.000,-€ brutto.

Waldbrandwegeinstandsetzung im Amt Ziesar für die Gemeinde Wenzlow
AZ: 208322000038
Ausbaustrecke für den 1. BA des Weges von Wenzlow bis zur K 6946 zur Vorbeugung von Waldschäden (MB III) auf einer Länge von 1695 m.
Die Zuwendung des Vorhabens setzt sich aus ELER- und Landesmitteln zusammen.
Das Amt Ziesar beabsichtigt für das o. g. Vorhaben Ing.-leistungen im Monat Juni 2022
für die LPh 5 bis LPh 8 im Verhandlungsverfahren zu vergeben. Die Vergabe der Bauleistungen erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb ab den Monaten Juli bis August.
Von August bis Oktober ist die Realisierung der Arbeiten vorgesehen.
Dabei beträgt die Fahrbahnbreite auf dem Weg 3,50 bis 4,50 mit sich beiderseitig anschließenden 0,50 m breiten Bankettstreifen. Der Fahrbahnbereich wird aus einer Tragschicht aus Betonrecycling, 20-50 cm dick, und einer Deckschicht aus Naturschotter, 5 cm dick, hergestellt.
Die geplanten Baukosten betragen ca. 72.000,-€ brutto.
gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Bebauungsplan „Solarpark Köpernitz Süd-West“ und 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ziesar im Parallelverfahren
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat in ihrer Sitzung am 23.03.2021 mit Beschluss Nr. 67 die Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Köpernitz Süd-West“ sowie die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ziesar im Parallelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gem. § 2 Abs. 1 BauGB am 01.05.2021 im Amtsblatt Nr. 5 / 2021 bekannt gemacht.
Weitere Informationen finden Sie hier:
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Das Amt Ziesar hat laut Festlegung durch den Präsidenten des Landgerichts Potsdam für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel eine Vorschlagsliste - mit 2 Personen für die Gemeinde Görzke
- mit 4 Personen für die Stadt Ziesar aufzustellen. Die Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen/Richter in der Strafgerichtsbarkeit. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger aus dem Amt Ziesar, die als Schöffin oder Schöffe tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen u.a. nach §§ 31 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) – insbesondere Wohnsitz im Amt Ziesar, Deutsche/r, bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 mind. 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15.03.2023 an das:
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Kreisstraßenbetrieb, beabsichtigt in den Sommerferien 2023, in der Zeit vom 28.07.2023 – 25.08.2023 Straßenbauarbeiten auf der Kreisstraße 6938 in der Ortslage Görzke durchzuführen. Bei der Baumaßnahme handelt es sich um Unterhaltungsarbeiten an der Kreisstraße im Auftrag des Landkreises Potsdam-Mittelmark, vertreten durch den Kreisstraßenbetrieb.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bekanntmachung Gemeinde Görzke zur Beteiligung der Öffentlichkeit Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Vor-)Entwurf zum B-Plan „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ mit Begründung in der Fassung vom April 2023 (aktualisiert August 2023) In der Sitzung der Gemeindevertretung Görzke am 17.07.2023 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ gebilligt. Es wurde beschlossen, den Entwurf in der Fassung vom April 2023 öffentlich auszulegen. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung der weitgehend straßenbegleitenden Neuerrichtung von Wohnhäusern an der westlichen Seite der Brandenburger Straße.
Weitere Informationen finden Sie hier:
