Bekanntmachung Stadt Ziesar
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum
Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ziesar hat am 10.12.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024) gebilligt.
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand der Kernstadt von Ziesar.
Es wurde beschlossen, auf Grundlage des gebilligten Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Wohngebäudes und einer Scheune als landwirtschaftliche Nebenerwerbstelle inkl. der Sicherung einer geordneten verkehrlichen Erschließung.
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 132 (teilweise) der Flur 11 und das Flurstück 208 (teilweise) der Flur 6, Gemarkung Ziesar mit einer Fläche von rund 0,25 ha.
Lage des Plangebietes
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Petritor Südwest“ (Stand Oktober 2024) mit der Begründung in der Zeit
vom 12.02.2025 bis einschließlich 19.03.2025
in der Amtsverwaltung Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar im Zimmer 211 innerhalb der Öffnungszeiten öffentlich aus und kann dort von jedermann eingesehen werden.
Öffnungszeiten sind:
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
sowie außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung.
Die Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während der genannten Auslegezeit auch in das Internet eingestellt. Die Bekanntmachung kann unter https://www.amt-ziesar.de/service/bekanntmachungen.html eingesehen und heruntergeladen werden.
Die Planunterlagen werden im Internet unter:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/petritor-sw
veröffentlicht und können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben bzw. können Anregungen zu den Vorentwürfen von jedermann geltend gemacht werden. Die Anregungen können schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Stellungnahmen sind in jeglicher Schriftform möglich:
Post- und Hausanschrift: Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar
Email: bauamt
Für Erörterungen steht Hr. Stingl (Zimmer 217, Tel. 033830/654-210) zur Verfügung.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. E DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informations-pflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Ziesar, den 16.01.2025
K. Gericke
Amtsdirektor