Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplanes „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ mit Begründung in der Fassung vom Juli 2024
Die Gemeindevertretung Görzke hat in öffentlicher Sitzung am 16.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Brandenburger Straße – Flurstücke 312 und 313“ sowie die Begründung gebilligt und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist die straßenbegleitende Entwicklung von zwei Flurstücken am Ortsrand zu überwiegenden Wohnzwecken.
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 312 und 313 der Flur 4,Gemarkung Görzke jeweils teilweise mit einer Fläche von rund 0,5 ha.
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