Sie haben die Möglichkeit Ihre Dokumente auch zu den Sprechzeiten ohne Terminvergabe abzuholen.
Donnerstags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr
Möchten Sie eine andere Person beauftragen, Ihren Ausweis abzuholen, so müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen und bestätigen, ob Sie den PIN-Brief erhalten haben. Die bevollmächtigte Person muss sich bei Abholung selbst ausweisen können.
Benötigte Dokumente:
Sollte Ihnen das nicht möglich sein können Sie auch gerne hier einen Termin zur Abholung buchen.
Abmelden muss sich, wer aus einer Nebenwohnung auszieht oder diese nicht mehr persönlich nutzt. Die Abmeldung hat spätestens zwei Wochen nach dem Auszug zu erfolgen. Die Abmeldung der Nebenwohnung ist nur am Hauptwohnsitz möglich. Gebühren: gebührenfrei
Rechtliche Grundlage: Bundesmeldegesetz
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z.B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
Antragsarten:
UmtauschErsterteilungErsterteilung "BF17"Erweiterung VerlängerungNeuerteilungFahrerqualifizierungsnachweis
Notwendige Unterlagen:
Begleitung eines Sorgeberechtigten notwendig, von weiteren Sorgeberechtigten ist eine Vollmacht vorzulegen
Gebühren:Personalausweis unter 24 Jahren 22.80 €Personalausweis mit Vollendung 24. Lebensjahr 37,00 €vorläufiger Personalausweis 10,00 €
notwendige Unterlagen:- alter Reisepass oder- Personalausweis- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild nicht älter als 12 Monate- evtl. Familienstammbuch
Gebühren:Reisepass unter 24 Jahre 37,50 €Expressreisepass unter 24 Jahre 69,50 €Reisepass nach Vollendung des 24. Lebensjahr 70,00 €Expressreisepass nach Vollendung des 24. Lebensjahr 102,00 €
Beantragung FührungszeugnisBeantragung von MeldebescheinigungenAushändigung SteuerIDPIN Personalausweis setzenusw.
Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig. Gebühren: gebührenfrei Benötigte Unterlagen:
NUR bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren: Zustimmung aller Sorgeberechtigter bzw. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Wohnort abzumelden. Die Abmeldung kann frühstens 1 Woche vor verlassen Deutschlands erfolgen.
Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.
Benötigte Unterlagen:
Sollte Ihr Personalausweis oder Reisepass abgelaufen sein, beachten Sie bitte, dass bei der Anmeldung nicht gleichzeitig neue Dokumente beantragt werden können. Hierzu benötigen Sie einen gesonderten Termin.
Die An-bzw. Ummeldung ist von der/dem Meldepflichtigen oder deren Vertretung (Vollmacht) innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung vorzunehmen. Bei Zuzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Pfleger und Betreuer, deren Aufgabe die Aufenthaltsbestimmung ist, haben für ihre Betreuten die Meldepflicht zu erfüllen. Eine Abmeldung bei der alten Meldebehörde ist nicht notwendig.
Gebühren: gebührenfrei
Mühlentor 15 A14793 Ziesar
Telefon (033830) 6540Telefax (033830) 282E-Mail: amt@ziesar.de
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