• Di 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr | Do: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr

Aktuelles

Bundestagswahl 2025/ Urnenwahllokal Wollin

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Wollin,

hiermit informieren wir Sie über die diesjährige Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik in Ihrer Gemeinde

Urnenwahllokal_Wollin.pdf

Unterstützung bei der Verkehrserhebung

im VBB findet aktuell einen Verkehrserhebung statt, die die gerechtere Verteilung der Einnahmen zum Ziel hat.

https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/verkehrserhebung-gestartet/

Für diese Befragung werden aber – wie überall – Menschen gesucht, die diese im Auftrag des Befragungsinstituts PTV vornehmen. Je mehr mitmachen, je besser kann erfasst werden.

Da wir selbst über keine Sozialen Medien verfügen, würden wir uns freuen, wenn Sie und helfen den beigefügten Post bzw. den Link auf unserer Website ggf. über Ihre Kanäle zu verbreiten.

https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/mitmachen-bei-der-verkehrserhebung/

Vielen Dank hierfür im Voraus!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Anette Lang
Mitarbeiterin Unternehmenskommunikation
und Gremienmanagement Tel.: +49 (0)33841 99 115
Mobil: +49 (0)160 46 26 850

_________________________________________
regiobus Potsdam Mittelmark GmbH
Brücker Landstraße  22
14806 Bad Belzig Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann Martin Grießner Aufsichtsratsvorsitzender: Sebastian Rüter
Handelsregister: AG Potsdam, HRB 99 60
Umsatzsteuer-ID: DE 180 641 580

 

Information zur Briefwahl

Information zur Briefwahl

Durch die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag wurden die Fristen auch zur

Beantragung der Briefwahlunterlagen verkürzt.

Die online Beantragung der Briefwahlunterlagen ist vom 13.01.2025 bis 17.02.2025 möglich.

Bei späterer Beantragung kann weder die rechtzeitige Bearbeitung des Antrages, noch die rechtzeitige Zustellung und Rücksendung gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der Kalenderwoche vom  3. Februar 2025 versendet werden können.

gez. M. Ellermann

Wahlleiterin

Wahlbekanntmachung

                                                                                                                                                                                  Anlage 27  (zu § 48 Abs. 1 BWO)

 

                                                                                                                  Wahlbekanntmachung

 

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt.

Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

2. Die Gemeinden Buckautal, Görzke, Gräben, Wenzlow und Wollin sind jeweils in einen all-gemeinen Wahlbezirk eingeteilt. Die Stadt Ziesar bildet 2 Wahlbezirke.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen in der Zeit vom 17.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Amt Ziesar, „Burg Café“, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

  1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung.
  2. für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt

seine Erststimme in der Weise ab,

dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,

und seine Zweitstimme in der Weise,

dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende

Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.

Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der

Wahlschein ausgestellt ist,

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder

b) durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum-schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahl-umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be-dienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberech-tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf-gesetzbuches).

Ziesar, 06.01.2025

gez.  Gericke

Wahlbehörde

Bekanntmachung des Amtes Ziesar über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025

                                                                                                                                                            


Bekanntmachung des Amtes Ziesar

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen

für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Gemeinden Buckautal, Görzke, Gräben, Wenzlow, Wollin und die Stadt Ziesar wird in der Zeit vom 02.2025 bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten

am Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr

und am Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

im Amt Ziesar, Einwohnermeldeamt, Zimmer 105, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er-geben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs.1 des Bundesmeldegesetz eingetragen ist.

 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 07.02.2025 beim Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Zimmer 105, Einspruch einlegen.

Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 60

- Brandenburg an der Havel, Potsdam- Mittelmark I, Havelland III, Teltow Fläming I -

durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises

oder

durch Briefwahl

teilnehmen.

5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person

Der Wahlschein kann bis zum 21.02.2025, 15 Uhr im Amt Ziesar, mündlich, schriftlich oder

elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,

a) wenn sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bun-deswahlordnung (02.02.2025) oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlord-nung (07.02.2025) versäumt hat,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr.5.1. bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte

  • - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • - einen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag,
    • - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,
    • versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
  • - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Ziesar, 06.01.2025

gez. Gericke

Wahlbehörde

Vorweihnachtszeit im Amt Ziesar

Der Dezember mit seinen Adventswochenenden ist eine der schönsten und zugleich stressigsten Zeiten des Jahres. Viele kleine und große Weihnachtsmärkte werden im Amt organisiert und vor allem im ehrenamtlichen Engagement auch durchgeführt.

Die Amtsverwaltung unterstützt dabei die Organisatoren in der Beantragung der Genehmigungen, der Festsetzungen und häufig mit den kommunalen Mitarbeitern bei der Vor- und Nachbereitung.

Die Märkte selber waren auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg, dafür mein Dank an alle Beteiligte.
Die angereisten Besucher aus Nah und Fern bestätigen dies auch. Meine Gespräche mit den beteiligten Ständlern ergab auch überwiegend positive Ergebnisse. Die Besucher waren entspannt und vor allem die KINDER hatten vielfach ein Leuchten in den Augen. Das ist im Übrigen das Wichtigste!!!

Leider muss ich nun im Nachgang vor allem eine Diskussion erleben, das PARKEN und wie gehen die Mitarbeiter des Amtes damit um. Diese Frage würde ich gerne zurückspielen, wie sollen denn die Mitarbeiter damit umgehen?

Die eine hälfte sagt, alles nicht so schlimm, wir sind ja durchgekommen. Eine andere sagt, alles Scheiße man kommt nicht auf sein Grundstück und auch die Feuerwehr schafft es nicht.

Beide haben Recht! Was tun wir nun als Amt. Mit dem Wechsel der Administration wurde erstmals überhaupt über die Veranstaltungen im Amtsgebiet aus ordnungsrechtlicher Sicht gesprochen. Seitdem müssen Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorlegen und erhalten eine Veranstaltungs-genehmigung mit Auflagen und Hinweisen. Für die Veranstaltungen auf der Burg heißt es dazu konkret, dass der Veranstalter die Zufahrten zur Burg steuern muss und in der Zuwegung ein Parkverbot auszuschildern ist. Denn nicht das Ordnungsamt ist für die Ordnung bei den Veranstaltungen verantwortlich, sondern der Veranstalter.

Natürlich kann das Ordnungsamt falsch geparkte Fahrzeuge bebußen und abschleppen lassen, ich wage aber die These, dass dies im Nachgang ebenso einen Shitstorm auslösen wird. Hier sehe ich die Verantwortung bei uns ALLEN!!! Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die sich jetzt über mangelnde Kontrollen beschweren, sich ebenso beschweren, wenn es eventuell sie dann einmal erwischt.

Jeder der aus Ziesar kommt, benötigt kein Auto um zum Weihnachtsmarkt zu kommen, jeder Besucher aus den Ortsteilen und dem Umland sollte daran denken, dass Schilder Gründe haben.

Das Team des Ordnungsamtes tut das ihm mögliche neben dem Helfen auch zu ahnden, die Einnahmen sind auch entsprechend gestiegen, ich denke aber das ist nicht unser alleiniger Anspruch im Umgang miteinander in der Adventszeit.

Wenn wir uns alle unter dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme bewegen, dann können wir im Nachgang auch mehr den gelungenen Markt zelebrieren, denn selbst Petrus hatte dieses Jahr sein Herz in Ziesar und verschonte uns vor meteorologisches Ungemach.

Ich wünsche uns allen eine friedliche und fröhliche Vorweihnachtszeit

Gericke
Amtsdirektor

Umrüstung der Beleuchtung in den Turnhallen und Feuerwehrgerätehäusern auf LED-Technik

Das Amt Ziesar hat als Träger der Feuerwehren und Schulen dank von Fördermitteln des Landkreises PM – Klimaschutz und aus dem Brandenburg Paket des Landes Brandenburg Investitionen zur Umrüstung der Beleuchtung in den Turnhallen und Feuerwehrgerätehäusern auf LED-Technik vornehmen können.

Den Auftrag erhielt nach dem Vergabeverfahren die Fa. Elektro-Charwat aus Ziesar.

 

Brandenburg Landkreis           Amt Ziesar logo klein

Verkehrsmitteilung für A2

A2 - AS Ziesar

Fahrtrichtung: Dreieck Werder

Vom 09.12.2024 bis 13.12.2024 finden auf der A2, Anschlussstelle Ziesar, Erhaltungsmaßnahmen in Fahrtrichtung Dreieck Werder statt.

Für die Erneuerung der Asphaltschichten ist eine Vollsperrung der Anschlussstelle Ziesar in Fahrtrichtung Dreieck Werder erforderlich. Auf der Landesstraße L93 kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen einer Fahrspur in beiden Richtungen kommen.

Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die benachbarten Anschlussstellen und die ausgewiesenen
Bedarfsumleitungen.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis sowie um erhöhte Aufmerksamkeit.

Einladung zur Netzwerksitzung am 26.11.2024

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen,

wir möchten Sie gern zu unserer nächsten Netzwerksitzung mit anschließendem Beratertag einladen.

Anbei sende ich Ihnen die Tagesordnung zur nächsten Netzwerksitzung.

Datum:            26. November 2024

Uhrzeit:           10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                             ab 13:00 Uhr beginnen die individuellen Beratungstermine für Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen.

Ort:                    Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, Steinstraße 14, 14806 Bad Belzig

Programm:       

 

  1. Idee der Hofladencontainer (per Videokonferenz) Philipp Konopka,

Gemeindevertreter und Ausschussvorsitzender im Amt Brück

  1. Überblick der Aktivitäten der kreislichen Wirtschaftsförderung

Claudia Segbert, Landkreis Potsdam-Mittelmark

  1. Festlegung der Tagesordnung Treffpunkt Wirtschaft PM im Februar

Alle anwesenden Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen

  1. Informationsaustausch: Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen berichten über die neuesten Entwicklungen

Alle anwesenden Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen

Anbei finden Sie auch die Presseinformation zum Beratertag für Ihre Kanäle sowie das passende Bildmaterial.

Wir würden uns sehr freuen, Sie alle begrüßen zu dürfen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße

Caroline Stallbaum

Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM

  #schuleundwirtschaftsforumpm

FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403

MAIL Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. |

WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |

Einladung Snack & Learn am 19.11.2024 zum Thema "Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung von Potsdam-Mittelmark möchten wir Sie herzlich zu unserer nächsten Online-Veranstaltung einladen:

Snack & Learn – Pause mal anders:

"Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten "
19. November 2024 von 11:30 - 12:00 Uhr

Online via Zoom

 Die Übergabe des eigenen Unternehmens ist eine der bedeutendsten Entscheidungen, die ein Unternehmer im Laufe seiner Karriere trifft. Eine gut geplante Unternehmensnachfolge stellt sicher, dass das Lebenswerk in die richtigen Hände gelangt und der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Wir laden Sie herzlich zu unserer 30-minütigen Onlineveranstaltung „Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten“ ein. Erfahren Sie, wie Sie den Übergabeprozess optimal planen und gestalten. Unsere Experten geben praxisnahe Tipps zu rechtlichen, steuerlichen und emotionalen Aspekten der Nachfolge.

 

Agenda

  1. Wie finde ich den richtigen Nachfolger. Wertvolle Hinweise zur Gestaltung der Unternehmensnachfolge.

Referent: Andreas Lehmann, Industrie- und Handelskammer Potsdam

  1. Übernehmen, ohne sich zu übernehmen - finanzierbarer Kaufpreis

Referent: Karsten Kolbe, Bürgschaftsbank Brandenburg

Wir bitten um Anmeldung bis zum 18. November 2024 bei Mandy Große, Technologie- & Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH, Tel.: 033841 65-380 • Fax: 033841 65-403 • eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder auf unserer Webseite:
https://wirtschaft.pm/termin/snack-learn-unternehmensnachfolge/

Bitte beachten Sie: die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie sind am Thema interessiert, können aber zum genannten Termin nicht teilnehmen? Kein Problem – melden Sie sich an und informieren Sie uns, dann erhalten Sie den Link zur aufgezeichneten Veranstaltung.

Auch unsere Partner werden diese E-Mail versenden. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie diese mehrfach erhalten.

Freundliche Grüße

Caroline Stallbaum

Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM

  #schuleundwirtschaftsforumpm

FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403

MAIL Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. |

WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |

Treffpunkt Wirtschaft PM "Weiter wachsen, aber wo und wie?" am 19.11.2024 in Ziesar

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Wirtschaftsforum PM lädt Unternehmer/innen, Gründer/innen, Vertreter/innen von Kommunen und Institutionen zum nächsten Treffpunkt Wirtschaft PM ein.

 

Titel:                    Weiter wachsen, aber wo und wie?

Termin:               19. November 2024 ab 17:00 Uhr

Ort:                      Glassaal der Burg Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar

Das Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM der TGZ PM GmbH lädt herzlich zur Abendveranstaltung der Reihe „Treffpunkt Wirtschaft PM“ ein, die am 19. November 2024 ab 17:00 Uhr im Glassaal der Burg Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar stattfindet. Diese Veranstaltungsreihe bietet Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine wertvolle Plattform für Information, Kommunikation und Aktion. Organisiert im Auftrag und mit Mitteln der Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, ist das Ziel dieser Reihe, den unternehmerischen Austausch zu fördern und praxisrelevante Informationen bereitzustellen.

Die Veranstaltung wird moderiert von Clara Mnich vom Landkreis Potsdam-Mittelmark und Karsten Kolbe von der Bürgschaftsbank Brandenburg. Den Abend werden Dr. Christoph Löwer, Beigeordneter des Landkreises Potsdam-Mittelmark, und Karsten Gericke, Amtsdirektor des Amtes Ziesar, eröffnen.

Im Anschluss wird Dietmar Koske von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), über die Unterstützungsmöglichkeiten der ILB bei Erweiterungsinvestitionen und Ansiedlung informieren. Es folgt ein Unternehmer- und Expertengespräch zur Gewerbeflächenentwicklung und zu Erweiterungsinvestitionen. An der Diskussion werden unter anderem Karsten Gericke, Amtsdirektor des Amtes Ziesar, Thomas Schielicke von der SCHI-BAU Hoch- und Tiefbau GmbH sowie Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer Potsdam, der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg und der Investitionsbank des Landes Brandenburg teilnehmen.

Nach dem Unternehmer- und Expertengespräch folgt die Vorstellung der landkreisweiten Unternehmensbefragung der Wirtschaftsförderung, präsentiert von Clara Mnich.

Die detaillierte Tagesordnung mit dem Formular zur Anmeldung finden Sie anbei. Eine Anmeldung ist bis zum 11. November 2024 bei Mandy Große unter der E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. erforderlich. Nähere Informationen und die Möglichkeit zur Onlineanmeldung finden Sie unter https://wirtschaft.pm/termin/treffpunkt-wirtschaft-pm-ziesar/

Auch unsere Kooperationspartner/innen werden diese Einladung versenden, bitte entschuldigen Sie, wenn Sie sie mehrfach erhalten sollten. Sollten Sie bereits angemeldet sein, bitten wir Sie, die E-Mail zu ignorieren.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Freundliche Grüße

Caroline Stallbaum

Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM

  #schuleundwirtschaftsforumpm

FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403

MAIL Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. |

WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |

B 107 Köpernitz | Halbseitige Sperrung wg. Brückeninstandsetzung

hiermit informieren wir Sie über die Brückeninstandsetzung vom 04.11.2024 bis 15.11.2024,

welche im Auftrag des Landesbetrieb Straßenwesen an der Brücke über den Geuenbach bei Köpernitz stattfindet.

Für die Arbeiten wird eine halbseitige Sperrung eingerichtet.Screenshot 2024 10 24 105040

Einwohnermeldeamt führt Onlineterminvergabe ein!

Sehr geehrte Bürgerinnen, Sehr geehrte Bürger,

 

ab 28.10.2024 wird die Onlineterminvergabe eingeführt.

Bitte buchen Sie einen Termin nur für die benötigte Leistung.

Die Ausgabe für Dokumente wird nicht als Leistung angeboten und findet zu festen Zeiten statt. Die Abholzeit erfahren Sie bei der Beantragung der Dokumente.

Nicht gebuchte Leistungen werden nicht bearbeitet.

Der Termin verfällt nach 10 Minuten.

Der Besuch ohne Termin ist immer donnerstags von 9:00 Uhr bis 11: 30 Uhr möglich.

In der Übergangszeit kann es zu Verzögerungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Ziesar, 24.10.2024

gez.
K. Gericke

Amtsdirektor

Information zu Bauarbeiten

K 6945 – Fahrbahnsanierung 1. Bauabschnitt von der L 93 – Ortseingang Steinberg

Der Kreisstraßenbetrieb des Landkreises Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in der Zeit vom 22.07.2024 – 13.09.2024 Straßenbauarbeiten auf der Kreisstraße 6945 durchzuführen. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt unter Vollsperrung des gesamten Straßenabschnittes für alle Verkehrsteilnehmer.

Auf Grund des schlechten Zustandes der Fahrbahn der K 6945 zwischen der L 93 und dem Ortseingang Steinberg wird der Kreisstraßenbetrieb die Fahrbahn im 1. Bauabschnitt erneuern. Der nicht ausgebaute 1. Bauabschnitt der K 6945 vom Ortsausgang Steinberg bis zur L 93 erfüllt in seinem jetzigen Ausbauzustand nicht die Anforderungen an eine Kreisstraße. Die vorhandene Fahrbahn der freien Strecke ist lediglich auf einer Breite von 5,50 m mit Asphalt befestigt und ist von Ausmagerungen in den Oberflächen, Rissbildungen / Verschiebungen, Aufwölbungen / Verformungen und Kantenabbrüchen geprägt. Für den Begegnungsfall ist die Fahrbahn beidseitig auf einer Breite von 0,5 m mit ungebundenem Tragschichtmaterial befestigt worden. Bankette sind nicht vorhanden. Die Quergefälle variieren und weisen zum Großteil nicht die erforderlichen Neigungen auf. Das Oberflächenwasser fließt ungeordnet in die z. T. hochgewachsenen Seitenbereiche. Die vorhandene Fahrbahn der freien Strecke entspricht hinsichtlich Straßenquerschnitt, Trassierung und Gradiente nicht dem aktuellen Anspruch / Standard an eine Kreisstraße.

Bericht an die Gemeindevertreter zur Umsetzung der geförderten Maßnahme - Pflege vor Ort Dahlen

pdf

Sachbericht Projekt Pflege vor Ort, dahlen mit Unterschriften

Größe: 601.95 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

Verzögerungen bei der Onlineterminvergabe

pdf

Die Onlineterminvergabe verzögert sich

Größe: 101.61 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

17.126000.785101: Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 14828 Görzke, OT Wutzow

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlleiterin über die Wiederholung der Sitzung des Wahlausschusses für die Gemeindevertretung Buckautal

pdf

Bekannmachung Wiederholungssitzung GV Buckautal

Größe: 186.39 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

Auswertung - Nationale Ausschreibung nach VOL

pdf

Bekanntmachung Auswertung - Nationale Ausschreibung nach VOL

Größe: 25.28 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

TELEKOM Senioren Akademie

Hiermit informieren wir Sie über das Angebot der Telekom:

pdf

Info der TELEKOM Senioren Akademie

Größe: 1.44 mb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

Vergabe des Dienstleistungsauftrags zur Unterhaltsreinigung nach RAL-Gütezeichen 902 in der Kindertagesstätte Ziesar

pdf

Bekanntmachung Ziesar

Größe: 86.72 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

Vergabe des Dienstleistungsauftrags zur Unterhaltsreinigung nach RAL-Gütezeichen 902 in der Kindertagesstätte und Grundschule Wollin

pdf

Bekanntmachung Wollin

Größe: 86.97 kb
Hinzugefügt-Datum: 30-07-2024

Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach dem BMG ist das Amt Ziesar als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen nachfolgende Datenübermitt-lungen steht den betroffenen Personen ein Widerspruchsrecht nach dem BMG zu:

1. § 50 Absatz 1 Satz 1 BMG
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melde-register über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG (Familienname, Vornamen unter Kenn-zeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 Satz 1 BMG widersprechen.

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin"

Die Gemeindevertretung Wollin hat am 9. November 2023 den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin" gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil der Gemeinde Wollin in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 2.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Image

Mühlentor 15 A
14793 Ziesar

Telefon (033830) 6540
Telefax (033830) 220
E-Mail: amt@amt-ziesar.de


Impressum
Datenschutz
Login