Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Wollin,
hiermit informieren wir Sie über die diesjährige Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik in Ihrer Gemeinde
Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Wollin,
hiermit informieren wir Sie über die diesjährige Durchführung einer repräsentativen Wahlstatistik in Ihrer Gemeinde
im VBB findet aktuell einen Verkehrserhebung statt, die die gerechtere Verteilung der Einnahmen zum Ziel hat.
https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/verkehrserhebung-gestartet/
Für diese Befragung werden aber – wie überall – Menschen gesucht, die diese im Auftrag des Befragungsinstituts PTV vornehmen. Je mehr mitmachen, je besser kann erfasst werden.
Da wir selbst über keine Sozialen Medien verfügen, würden wir uns freuen, wenn Sie und helfen den beigefügten Post bzw. den Link auf unserer Website ggf. über Ihre Kanäle zu verbreiten.
https://www.regiobus-pm.de/news/artikel/mitmachen-bei-der-verkehrserhebung/
Vielen Dank hierfür im Voraus!
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Anette Lang
Mitarbeiterin Unternehmenskommunikation
und Gremienmanagement
Tel.: +49 (0)33841 99 115
Mobil: +49 (0)160 46 26 850
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Information zur Briefwahl
Durch die vorgezogenen Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag wurden die Fristen auch zur
Beantragung der Briefwahlunterlagen verkürzt.
Die online Beantragung der Briefwahlunterlagen ist vom 13.01.2025 bis 17.02.2025 möglich.
Bei späterer Beantragung kann weder die rechtzeitige Bearbeitung des Antrages, noch die rechtzeitige Zustellung und Rücksendung gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst in der Kalenderwoche vom 3. Februar 2025 versendet werden können.
gez. M. Ellermann
Wahlleiterin
Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1 BWO)
Wahlbekanntmachung
1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
2. Die Gemeinden Buckautal, Görzke, Gräben, Wenzlow und Wollin sind jeweils in einen all-gemeinen Wahlbezirk eingeteilt. Die Stadt Ziesar bildet 2 Wahlbezirke.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen in der Zeit vom 17.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlkreis, der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18:00 Uhr im Amt Ziesar, „Burg Café“, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar zusammen.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
Der Wähler gibt
seine Erststimme in der Weise ab,
dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,
und seine Zweitstimme in der Weise,
dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende
Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich.
Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der
Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefum-schlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Wahl-umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.
Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person be-dienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberech-tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Straf-gesetzbuches).
Ziesar, 06.01.2025
gez. Gericke
Wahlbehörde
Bekanntmachung des Amtes Ziesar
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum 21. Bundestag am 23. Februar 2025
am Dienstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr
und am Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr
im Amt Ziesar, Einwohnermeldeamt, Zimmer 105, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar
für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten über-prüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses er-geben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs.1 des Bundesmeldegesetz eingetragen ist.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 07.02.2025 beim Amt Ziesar, Mühlentor 15 A, 14793 Ziesar, Zimmer 105, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Ein-spruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 60
- Brandenburg an der Havel, Potsdam- Mittelmark I, Havelland III, Teltow Fläming I -
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
oder
durch Briefwahl
teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person
Der Wahlschein kann bis zum 21.02.2025, 15 Uhr im Amt Ziesar, mündlich, schriftlich oder
elektronisch beantragt werden. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 Bun-deswahlordnung (02.02.2025) oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlord-nung (07.02.2025) versäumt hat,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme erst nach Ablauf der unter Buchst. a) genannten Fristen entstanden ist,
c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
Der Wahlschein kann in diesem Fall bei der in Nr.5.1. bezeichneten Stelle noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr, bei der Wahlbehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlscheinantrag erhält der Wahlberechtigte
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Wahlbehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Ziesar, 06.01.2025
gez. Gericke
Wahlbehörde
Der Dezember mit seinen Adventswochenenden ist eine der schönsten und zugleich stressigsten Zeiten des Jahres. Viele kleine und große Weihnachtsmärkte werden im Amt organisiert und vor allem im ehrenamtlichen Engagement auch durchgeführt.
Die Amtsverwaltung unterstützt dabei die Organisatoren in der Beantragung der Genehmigungen, der Festsetzungen und häufig mit den kommunalen Mitarbeitern bei der Vor- und Nachbereitung.
Die Märkte selber waren auch dieses Jahr wieder ein voller Erfolg, dafür mein Dank an alle Beteiligte.
Die angereisten Besucher aus Nah und Fern bestätigen dies auch. Meine Gespräche mit den beteiligten Ständlern ergab auch überwiegend positive Ergebnisse. Die Besucher waren entspannt und vor allem die KINDER hatten vielfach ein Leuchten in den Augen. Das ist im Übrigen das Wichtigste!!!
Leider muss ich nun im Nachgang vor allem eine Diskussion erleben, das PARKEN und wie gehen die Mitarbeiter des Amtes damit um. Diese Frage würde ich gerne zurückspielen, wie sollen denn die Mitarbeiter damit umgehen?
Die eine hälfte sagt, alles nicht so schlimm, wir sind ja durchgekommen. Eine andere sagt, alles Scheiße man kommt nicht auf sein Grundstück und auch die Feuerwehr schafft es nicht.
Beide haben Recht! Was tun wir nun als Amt. Mit dem Wechsel der Administration wurde erstmals überhaupt über die Veranstaltungen im Amtsgebiet aus ordnungsrechtlicher Sicht gesprochen. Seitdem müssen Veranstalter ein Sicherheitskonzept vorlegen und erhalten eine Veranstaltungs-genehmigung mit Auflagen und Hinweisen. Für die Veranstaltungen auf der Burg heißt es dazu konkret, dass der Veranstalter die Zufahrten zur Burg steuern muss und in der Zuwegung ein Parkverbot auszuschildern ist. Denn nicht das Ordnungsamt ist für die Ordnung bei den Veranstaltungen verantwortlich, sondern der Veranstalter.
Natürlich kann das Ordnungsamt falsch geparkte Fahrzeuge bebußen und abschleppen lassen, ich wage aber die These, dass dies im Nachgang ebenso einen Shitstorm auslösen wird. Hier sehe ich die Verantwortung bei uns ALLEN!!! Ich gehe davon aus, dass diejenigen, die sich jetzt über mangelnde Kontrollen beschweren, sich ebenso beschweren, wenn es eventuell sie dann einmal erwischt.
Jeder der aus Ziesar kommt, benötigt kein Auto um zum Weihnachtsmarkt zu kommen, jeder Besucher aus den Ortsteilen und dem Umland sollte daran denken, dass Schilder Gründe haben.
Das Team des Ordnungsamtes tut das ihm mögliche neben dem Helfen auch zu ahnden, die Einnahmen sind auch entsprechend gestiegen, ich denke aber das ist nicht unser alleiniger Anspruch im Umgang miteinander in der Adventszeit.
Wenn wir uns alle unter dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme bewegen, dann können wir im Nachgang auch mehr den gelungenen Markt zelebrieren, denn selbst Petrus hatte dieses Jahr sein Herz in Ziesar und verschonte uns vor meteorologisches Ungemach.
Ich wünsche uns allen eine friedliche und fröhliche Vorweihnachtszeit
Gericke
Amtsdirektor
Das Amt Ziesar hat als Träger der Feuerwehren und Schulen dank von Fördermitteln des Landkreises PM – Klimaschutz und aus dem Brandenburg Paket des Landes Brandenburg Investitionen zur Umrüstung der Beleuchtung in den Turnhallen und Feuerwehrgerätehäusern auf LED-Technik vornehmen können.
Den Auftrag erhielt nach dem Vergabeverfahren die Fa. Elektro-Charwat aus Ziesar.
hiermit informieren wir Sie über die Änderungen der Fahrpläne von der Fa. Regiobus.
2024-PM55_-_Bus_564_569_571_-_Freigabe_Brandenburg_Bauhofstraße_und_Neuendorfer_Straße.pdf
A2 - AS Ziesar
Fahrtrichtung: Dreieck Werder
Vom 09.12.2024 bis 13.12.2024 finden auf der A2, Anschlussstelle Ziesar, Erhaltungsmaßnahmen in Fahrtrichtung Dreieck Werder statt.
Für die Erneuerung der Asphaltschichten ist eine Vollsperrung der Anschlussstelle Ziesar in Fahrtrichtung Dreieck Werder erforderlich. Auf der Landesstraße L93 kann es zu kurzzeitigen Einschränkungen einer Fahrspur in beiden Richtungen kommen.
Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die benachbarten Anschlussstellen und die ausgewiesenen
Bedarfsumleitungen.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis sowie um erhöhte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen,
wir möchten Sie gern zu unserer nächsten Netzwerksitzung mit anschließendem Beratertag einladen.
Anbei sende ich Ihnen die Tagesordnung zur nächsten Netzwerksitzung.
Datum: 26. November 2024
Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
ab 13:00 Uhr beginnen die individuellen Beratungstermine für Existenzgründer und Existenzgründerinnen sowie Unternehmer und Unternehmerinnen.
Ort: Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark, Steinstraße 14, 14806 Bad Belzig
Programm:
Gemeindevertreter und Ausschussvorsitzender im Amt Brück
Claudia Segbert, Landkreis Potsdam-Mittelmark
Alle anwesenden Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen
Alle anwesenden Netzwerkpartner und Netzwerkpartnerinnen
Anbei finden Sie auch die Presseinformation zum Beratertag für Ihre Kanäle sowie das passende Bildmaterial.
Wir würden uns sehr freuen, Sie alle begrüßen zu dürfen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Caroline Stallbaum
Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM
#schuleundwirtschaftsforumpm
FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403
MAIL
WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung der Kreisverwaltung von Potsdam-Mittelmark möchten wir Sie herzlich zu unserer nächsten Online-Veranstaltung einladen:
Snack & Learn – Pause mal anders:
"Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten "
19. November 2024 von 11:30 - 12:00 Uhr
Online via Zoom
Die Übergabe des eigenen Unternehmens ist eine der bedeutendsten Entscheidungen, die ein Unternehmer im Laufe seiner Karriere trifft. Eine gut geplante Unternehmensnachfolge stellt sicher, dass das Lebenswerk in die richtigen Hände gelangt und der Fortbestand des Unternehmens gesichert ist. Wir laden Sie herzlich zu unserer 30-minütigen Onlineveranstaltung „Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten“ ein. Erfahren Sie, wie Sie den Übergabeprozess optimal planen und gestalten. Unsere Experten geben praxisnahe Tipps zu rechtlichen, steuerlichen und emotionalen Aspekten der Nachfolge.
Agenda
Referent: Andreas Lehmann, Industrie- und Handelskammer Potsdam
Referent: Karsten Kolbe, Bürgschaftsbank Brandenburg
Wir bitten um Anmeldung bis zum 18. November 2024 bei Mandy Große, Technologie- & Gründerzentrum Potsdam-Mittelmark GmbH, Tel.: 033841 65-380 • Fax: 033841 65-403 • eMail:
https://wirtschaft.pm/termin/snack-learn-unternehmensnachfolge/
Bitte beachten Sie: die Veranstaltung wird aufgezeichnet. Sie sind am Thema interessiert, können aber zum genannten Termin nicht teilnehmen? Kein Problem – melden Sie sich an und informieren Sie uns, dann erhalten Sie den Link zur aufgezeichneten Veranstaltung.
Auch unsere Partner werden diese E-Mail versenden. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn Sie diese mehrfach erhalten.
Freundliche Grüße
Caroline Stallbaum
Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM
#schuleundwirtschaftsforumpm
FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403
MAIL
WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Wirtschaftsforum PM lädt Unternehmer/innen, Gründer/innen, Vertreter/innen von Kommunen und Institutionen zum nächsten Treffpunkt Wirtschaft PM ein.
Titel: Weiter wachsen, aber wo und wie?
Termin: 19. November 2024 ab 17:00 Uhr
Ort: Glassaal der Burg Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar
Das Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM der TGZ PM GmbH lädt herzlich zur Abendveranstaltung der Reihe „Treffpunkt Wirtschaft PM“ ein, die am 19. November 2024 ab 17:00 Uhr im Glassaal der Burg Ziesar, Mühlentor 15A, 14793 Ziesar stattfindet. Diese Veranstaltungsreihe bietet Gründerinnen und Gründern sowie Unternehmerinnen und Unternehmern im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine wertvolle Plattform für Information, Kommunikation und Aktion. Organisiert im Auftrag und mit Mitteln der Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, ist das Ziel dieser Reihe, den unternehmerischen Austausch zu fördern und praxisrelevante Informationen bereitzustellen.
Die Veranstaltung wird moderiert von Clara Mnich vom Landkreis Potsdam-Mittelmark und Karsten Kolbe von der Bürgschaftsbank Brandenburg. Den Abend werden Dr. Christoph Löwer, Beigeordneter des Landkreises Potsdam-Mittelmark, und Karsten Gericke, Amtsdirektor des Amtes Ziesar, eröffnen.
Im Anschluss wird Dietmar Koske von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), über die Unterstützungsmöglichkeiten der ILB bei Erweiterungsinvestitionen und Ansiedlung informieren. Es folgt ein Unternehmer- und Expertengespräch zur Gewerbeflächenentwicklung und zu Erweiterungsinvestitionen. An der Diskussion werden unter anderem Karsten Gericke, Amtsdirektor des Amtes Ziesar, Thomas Schielicke von der SCHI-BAU Hoch- und Tiefbau GmbH sowie Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer Potsdam, der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg und der Investitionsbank des Landes Brandenburg teilnehmen.
Nach dem Unternehmer- und Expertengespräch folgt die Vorstellung der landkreisweiten Unternehmensbefragung der Wirtschaftsförderung, präsentiert von Clara Mnich.
Die detaillierte Tagesordnung mit dem Formular zur Anmeldung finden Sie anbei. Eine Anmeldung ist bis zum 11. November 2024 bei Mandy Große unter der E-Mail:
Auch unsere Kooperationspartner/innen werden diese Einladung versenden, bitte entschuldigen Sie, wenn Sie sie mehrfach erhalten sollten. Sollten Sie bereits angemeldet sein, bitten wir Sie, die E-Mail zu ignorieren.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Caroline Stallbaum
Netzwerk Schule & Wirtschaftsforum PM
#schuleundwirtschaftsforumpm
FON 033841 65 390 | FAX 033841 65 403
MAIL
WEB www.tgz.pm | www.wirtschaft.pm | www.schulewirtschaft.pm |
hiermit informieren wir Sie über die Brückeninstandsetzung vom 04.11.2024 bis 15.11.2024,
welche im Auftrag des Landesbetrieb Straßenwesen an der Brücke über den Geuenbach bei Köpernitz stattfindet.
Für die Arbeiten wird eine halbseitige Sperrung eingerichtet.
Sehr geehrte Bürgerinnen, Sehr geehrte Bürger,
ab 28.10.2024 wird die Onlineterminvergabe eingeführt.
Bitte buchen Sie einen Termin nur für die benötigte Leistung.
Die Ausgabe für Dokumente wird nicht als Leistung angeboten und findet zu festen Zeiten statt. Die Abholzeit erfahren Sie bei der Beantragung der Dokumente.
Nicht gebuchte Leistungen werden nicht bearbeitet.
Der Termin verfällt nach 10 Minuten.
Der Besuch ohne Termin ist immer donnerstags von 9:00 Uhr bis 11: 30 Uhr möglich.
In der Übergangszeit kann es zu Verzögerungen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ziesar, 24.10.2024
gez.
K. Gericke
Amtsdirektor
K 6945 – Fahrbahnsanierung 1. Bauabschnitt von der L 93 – Ortseingang Steinberg
Der Kreisstraßenbetrieb des Landkreises Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in der Zeit vom 22.07.2024 – 13.09.2024 Straßenbauarbeiten auf der Kreisstraße 6945 durchzuführen. Die Umsetzung der Arbeiten erfolgt unter Vollsperrung des gesamten Straßenabschnittes für alle Verkehrsteilnehmer.
Auf Grund des schlechten Zustandes der Fahrbahn der K 6945 zwischen der L 93 und dem Ortseingang Steinberg wird der Kreisstraßenbetrieb die Fahrbahn im 1. Bauabschnitt erneuern. Der nicht ausgebaute 1. Bauabschnitt der K 6945 vom Ortsausgang Steinberg bis zur L 93 erfüllt in seinem jetzigen Ausbauzustand nicht die Anforderungen an eine Kreisstraße. Die vorhandene Fahrbahn der freien Strecke ist lediglich auf einer Breite von 5,50 m mit Asphalt befestigt und ist von Ausmagerungen in den Oberflächen, Rissbildungen / Verschiebungen, Aufwölbungen / Verformungen und Kantenabbrüchen geprägt. Für den Begegnungsfall ist die Fahrbahn beidseitig auf einer Breite von 0,5 m mit ungebundenem Tragschichtmaterial befestigt worden. Bankette sind nicht vorhanden. Die Quergefälle variieren und weisen zum Großteil nicht die erforderlichen Neigungen auf. Das Oberflächenwasser fließt ungeordnet in die z. T. hochgewachsenen Seitenbereiche. Die vorhandene Fahrbahn der freien Strecke entspricht hinsichtlich Straßenquerschnitt, Trassierung und Gradiente nicht dem aktuellen Anspruch / Standard an eine Kreisstraße.
Hiermit informieren wir Sie über das Angebot der Telekom:
Nach dem BMG ist das Amt Ziesar als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von personenbezogenen Daten aus dem Melderegister verpflichtet. Gegen nachfolgende Datenübermitt-lungen steht den betroffenen Personen ein Widerspruchsrecht nach dem BMG zu:
1. § 50 Absatz 1 Satz 1 BMG
Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melde-register über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG (Familienname, Vornamen unter Kenn-zeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad und derzeitige Anschrift sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache) bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Absatz 5 Satz 1 BMG widersprechen.
Die Gemeindevertretung Wollin hat am 9. November 2023 den Vorentwurf der Änderung des Bebauungsplans Nr. 1a "Gewerbegebiet Wollin" gebilligt.
Das Plangebiet befindet sich im nördlichen Teil der Gemeinde Wollin in unmittelbarer Nähe zur Bundesautobahn A 2.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Mühlentor 15 A
14793 Ziesar